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LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.2008 - L 1 AL 78/07 |
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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07 (https://dejure.org/2008,35514)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ruhen bei Gewährung einer Entlassungsentschädigung, Verfassungsmäßigkeit der fiktiven Bemessung wegen Mutterschutz- und Erziehungszeiten
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 05.06.2007 - S 10 AL 479/05
- LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.2008 - L 1 AL 78/07
- BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 33/10 R
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2014 - L 11 AL 127/10 Vielmehr wird unwiderlegbar vermutet, dass ein pauschalierter Teil der Abfindung in diesen Fällen auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält (…vgl. im Einzelnen etwa: Siefert in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III - Arbeitsförderung, 4. Auflage 2012, § 143a Rn 10 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen zu § 117 AFG, BT-Drucks. 8/857 S 9; ebenso zur Unwiderlegbarkeit der Vermutung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07, Rn 26 - zitiert nach Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2014 - L 11 AL 127/11 Vielmehr wird unwiderlegbar vermutet, dass ein pauschalierter Teil der Abfindung in diesen Fällen auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält (…vgl. im Einzelnen etwa: Siefert in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III - Arbeitsförderung, 4. Auflage 2012, § 143a Rn 10 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen zu § 117 AFG, BT-Drucks. 8/857 S 9; ebenso zur Unwiderlegbarkeit der Vermutung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07, Rn 26).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2020 - L 7 AL 32/19 Entgegen der Auffassung der Klägerin ist aber ein Kausalzusammenhang zwischen der Zahlung einer Entlassungsentschädigung und der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erforderlich (…Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. September 1995 - 11 RAr 41/95 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12; Landessozialgerichts - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 90/10 Vielmehr wird unwiderlegbar vermutet, dass ein pauschalierter Teil der Abfindung in diesen Fällen auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält (…vgl. im Einzelnen etwa: Siefert in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III - Arbeitsförderung, 4. Auflage 2012, § 143a Rn 10 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen zu § 117 AFG, BT-Drucks. 8/857 S 9; ebenso zur Unwiderlegbarkeit der Vermutung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07, Rn 26 - zitiert nach Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 115/10 Vielmehr wird unwiderlegbar vermutet, dass ein pauschalierter Teil der Abfindung in diesen Fällen auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält (…vgl. im Einzelnen etwa: Siefert in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III - Arbeitsförderung, 4. Auflage 2012, § 143a Rn 10 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen zu § 117 AFG, BT-Drucks. 8/857 S 9; ebenso zur Unwiderlegbarkeit der Vermutung: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07, Rn 26 - zitiert nach Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2017 - L 11 AL 39/15 Vielmehr wird unwiderlegbar vermutet, dass ein pauschalierter Teil der Abfindung in diesen Fällen auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält (…vgl. im Einzelnen etwa: Siefert in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB 111, 6. Auflage 2017, § 158 Rn. 11 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen zu § 117 AFG, BT-Drs. 8/857 S. 9; ebenso zur Unwiderlegbarkeit der Vermutung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. September 2008 - L 1 AL 78/07 -, juris Rn. 26 - zum Vorstehenden bereits Urteil des Senats vom 21. August 2012 - L 11 AL 90/10 - zur Vorgängernorm des § 143a SGB III in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung).